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27. Oktober 2006 – Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts
Der Deutsche Bundestag hat am 26.10.2006 in zweiter und dritter Lesung die Gesetzesvorlage mit den Änderungen aus dem Abschlussbericht des Wirtschaftsausschusses zur Neuordnung des Versicherungsvermittlerrechts beschlossen. Verabschiedet wurde die vom AfW massiv geforderte Verlängerung der Übergangsfrist auf zwei Jahre.
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