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1. Februar 2007 – Ungewissheit bleibt – Verlängerung der Übergangsfrist für Neueinsteiger
Sicherheit über die Teilverlängerung der Übergangsfrist gibt es erst Ende April Die Verlängerung der Übergangsfrist für diejenigen Vermittler, die nach dem 1. Januar 2007 ihr Gewerbe angemeldet haben, ist noch nicht spruchreif. Darauf wies das zuständige Bundeswirtschaftsministerium in einem Gespräch mit dem Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft (AfW) e.V. hin. Demnach plant das Ministerium eine Verlängerung für in 2007 neu eingestiegene Vermittler bis zum 22. Juli 2007.
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