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2. Mai 2007 – Anwendbarkeit des BGH „Kick-Back“ Urteils auf freie Finanzdienstleister zweifelhaft
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19.12.2006 (Az.: XI ZR 56/05) hat eine Bank ihren Kunden, dem sie den Erwerb von Fondsanteilen empfiehlt, darüber aufzuklären, dass und in welcher Höhe sie von der Fondsgesellschaft Rückvergütungen (so genannte „Kick-backs“) erhält.
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