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16. Mai 2007 – Keine Gesetzgebungspanne im Bundesrat – Vermittler dürfen weiter arbeiten
Der Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft e.V. (AfW) widerspricht einem Pressebericht des Brancheninformationsdienstes „Versicherungstip“, wonach ca. 95% der Versicherungsvermittler ab dem Inkrafttreten des neuen Vermittlerrechts nicht mehr vermitteln dürften. Begründet wird diese Ankündigung eines „Berufsverbotes“ ab 22.05.2007 mit angeblich nicht verordnungskonformen Vermögenschadenshaftpflichtbedingungen. Hintergrund ist der Beschluss des Bundesrates vom 11.05.07, dass eine Nachhaftungsbeschränkung von den Versicherern nicht mehr eingebaut werden darf.
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