DokumenteErstellungsdatum
Das Ziel des Bundesfinanzministeriums, das Anlegerschutzgesetz im Eiltempo zu verabschieden, ist gescheitert. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der SPD hervor, die dem AfW vorliegt. Der AfW begrüßt diese Entwicklung, denn er hatte sich seit Bekanntwerden des Diskussionsentwurfes intensiv gegen eine Haftungsdachpflicht für Vermittler geschlossener Fonds und für eine einheitliche Regulierung der Finanzberatung analog zum Versicherungsvermittlerrecht eingesetzt.
Der BVK (Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute) lässt mitteilen, dass für seine rund 10.000 Mitglieder die Entscheidungen des Ombudsmanns für Versicherungen in Streitfällen bis zu 5.000 Euro per Satzung als bindend anerkannt werden. Der AfWBundesverband Finanzdienstleistung nimmt diese Entscheidung zur Kenntnis.
Der AfW weist gleichzeitig darauf hin, dass der AfW derzeit seinen Mitgliedern – welche zu über 80 % als Versicherungsmakler registriert sind - keinesfalls ähnliches empfiehlt. Aktuell wird der AfW, als mitgliederstärkster Versicherungsmaklerverband, für seine Mitglieder eine solche Verpflichtung definitiv nicht eingehen.
Stellungnahme des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. zum Diskussionsentwurf „Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts" vom 03.05.2010
LG Hamburg untersagt Tchibo Versicherungsvermittlung
In einem in der Versicherungsbranche mit Spannung erwarteten Urteil hat das Landgericht Hamburg der Tchibo Direct GmbH untersagt, über ihr Internetportal Versicherungen zu vermitteln und Investmentfonds zu vertreiben, ohne hierfür die entsprechenden gesetzlichen Genehmigungen zu haben.
Mit seinem aktuellen Gesetzesentwurf plant das Bundesfinanzministerium den Vertrieb geschlossener Fonds nur noch unter einem Haftungsdach zu ermöglichen. Der AfW lehnt dies weiterhin ab und verweist auf den Koalitionsvertrag, der den Wettbewerb der Vertriebsformen erhalten und weniger Bürokratie bedeuten würde.
Der AfW hatte mit seiner Meldung vom 01.04.2010 ("Und ewig droht die Umsatzsteuer") auf die große Gefahr hingewiesen, die auf Finanz- und Versicherungsvermittler aus Brüssel zurollen könnte.
Unabhängige Finanzberatung muss erhalten bleiben und darf nicht in die Abhängigkeit getrieben werden. Das ist die zentrale Forderung des führenden Berufsverbandes freier Finanzdienstleister.
Wenn es nach dem Finanzministerium geht, müssten Vermittler von geschlossenen Fonds zukünftig unter ein Haftungsdach. Das lehnen Vermittler strikt ab.
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Das Ziel des Bundesfinanzministeriums, das Anlegerschutzgesetz im Eiltempo zu verabschieden, ist gescheitert. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der SPD hervor, die dem AfW vorliegt. Der AfW begrüßt diese Entwicklung, denn er hatte sich seit Bekanntwerden des Diskussionsentwurfes intensiv gegen eine Haftungsdachpflicht für Vermittler geschlossener Fonds und für eine einheitliche Regulierung der Finanzberatung analog zum Versicherungsvermittlerrecht eingesetzt.
Der BVK (Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute) lässt mitteilen, dass für seine rund 10.000 Mitglieder die Entscheidungen des Ombudsmanns für Versicherungen in Streitfällen bis zu 5.000 Euro per Satzung als bindend anerkannt werden. Der AfWBundesverband Finanzdienstleistung nimmt diese Entscheidung zur Kenntnis.
Der AfW weist gleichzeitig darauf hin, dass der AfW derzeit seinen Mitgliedern – welche zu über 80 % als Versicherungsmakler registriert sind - keinesfalls ähnliches empfiehlt. Aktuell wird der AfW, als mitgliederstärkster Versicherungsmaklerverband, für seine Mitglieder eine solche Verpflichtung definitiv nicht eingehen.
Stellungnahme des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. zum Diskussionsentwurf „Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts" vom 03.05.2010
LG Hamburg untersagt Tchibo Versicherungsvermittlung
In einem in der Versicherungsbranche mit Spannung erwarteten Urteil hat das Landgericht Hamburg der Tchibo Direct GmbH untersagt, über ihr Internetportal Versicherungen zu vermitteln und Investmentfonds zu vertreiben, ohne hierfür die entsprechenden gesetzlichen Genehmigungen zu haben.
Mit seinem aktuellen Gesetzesentwurf plant das Bundesfinanzministerium den Vertrieb geschlossener Fonds nur noch unter einem Haftungsdach zu ermöglichen. Der AfW lehnt dies weiterhin ab und verweist auf den Koalitionsvertrag, der den Wettbewerb der Vertriebsformen erhalten und weniger Bürokratie bedeuten würde.
Der AfW hatte mit seiner Meldung vom 01.04.2010 ("Und ewig droht die Umsatzsteuer") auf die große Gefahr hingewiesen, die auf Finanz- und Versicherungsvermittler aus Brüssel zurollen könnte.
Unabhängige Finanzberatung muss erhalten bleiben und darf nicht in die Abhängigkeit getrieben werden. Das ist die zentrale Forderung des führenden Berufsverbandes freier Finanzdienstleister.
Wenn es nach dem Finanzministerium geht, müssten Vermittler von geschlossenen Fonds zukünftig unter ein Haftungsdach. Das lehnen Vermittler strikt ab.
Musterbrief an Ihren MdB - AnlegerschutzG aus dem Finanzministerium verhindern:
afw_musterschreiben_mdb
afw_unterschriftenaktion für eine unabhängige Finanzberatung
Halle 5 Stand PK13
Neue AfW-Fördermitglieder
wir begrüßen herzlich:
VOLKSWOHL BUND Vers.
Der AfW ist ...

