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25.10.2010 – Provisionsabgabeverbot
Sehr geehrte Damen und Herren,
ist das Provisionsabgabeverbot außer Kraft gesetzt?
Eine elektrische Zahnbürste bei Abschluss einer privaten Zahn-Zusatzversicherung – das ist ein
aktuelles Angebot auf der Internetseite von Tchibo.
Damit setzt sich der Trend fort, dass es beim Versicherungsabschluss Zugaben
(Werbegeschenke, Begünstigungen) gibt, nachdem bereits im Januar über Payback-Punkte beim
Abschluss von Direktversicherungen berichtet wurde.
Handelt es sich hier nicht um einen klaren Verstoß gegen das Provisionsabgabeverbot?
Was tun Sie – als zuständige Aufsicht -, um diese Verstöße gegen das Provisionsabgabeverbot zu
unterbinden?
Dürften Makler Ihren Kunden auch derartige Geschenke beim Abschluss von Versicherungen
versprechen und damit öffentlich werben?
In der uns inzwischen häufig geäußerten Wahrnehmung unserer Mitglieder – mittelständischen
Versicherungsvermittlern – wird beim Thema Provisionsabgabeverbot nach dem Motto gehandelt:
„Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.“
Setzen Sie das Verbot bitte entweder konsequent um und kommen insofern Ihrer Aufsichtspflicht
nach oder aber kommunizieren Sie bitte offen, dass ein Verstoß gegen das Verbot grundsätzlich
keine Konsequenzen mehr hat.
Mit freundlichen Grüßen
Norman Wirth
geschäftsführender Vorstand