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04.10.2011 – AfW gegen Provisionsdeckelung
Am 28.09.2011 hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages über eine
Begrenzung der Vermittlerprovisionen in der privaten Kranken- und Lebensversicherung
beraten.
Der AfW war bereits mehrfach Gesprächspartner der Politik zu diesem Thema und hat
sich stets klar gegen „Provisionsexzesse“ ausgesprochen und die damit verbundene
Pauschalverurteilung aller Vermittler deutlich zurückgewiesen. Seitens des AfW wird
gleichzeitig die Notwendigkeit einer sachgerechten Vergütung für eine professionelle
Beratung, Kundenbetreuung und die Serviceangebote externer Dienstleister (zum Beispiel
Software, Research) betont.
„Wer zu Recht Qualität in der Beratung fordert, muss sie auch durch einen angemessenen
Gesetzesrahmen ermöglichen. Die besten Regeln nützen nichts, wenn es am Ende keine
Vermittler gibt, die sie mangels Einkommen noch umsetzen können“, so AfW-Vorstand
Frank Rottenbacher.
Eine Deckelung der Provisionen wäre aus Sicht des AfW ein massiver Eingriff in die
Privatautonomie und ein ordnungspolitischer Fehler. Es könnte auch der Eintritt in eine
Provisionsregulierung weiterer Bereiche werden. „Wenige Marktteilnehmer haben in der
Vergangenheit unverhältnismäßig hohe Provisionen erhalten. Das rechtfertigt aus unserer
Sicht keine staatlichen Eingriffe, die weitere Regulierungsbegehrlichkeiten wecken
könnten“, so Rottenbacher weiter.
Der AfW weist ergänzend noch auf die Verpflichtung zum Ausweis der Abschlusskosten in
der privaten Kranken- und Lebensversicherung hin, die durch die Verordnung über
Informationspflichten bei Versicherungsverträgen eingeführt wurde.