AfW-Barometer: Zu wenig hochwertige Sachwertanlagen auf dem Markt?

22.03.2017

Finanzanlagevermittler beklagen das mangelnde Angebot an vertriebsfähigen geschlossenen Finanzanlagen. Dass sie sich von der Vermittlung dieser lange Zeit unregulierten Produktsparte abwenden, hat laut dem aktuellen AfW-Vermittlerbarometer aber auch noch andere Gründe.

Für 41 Prozent der vom AfW befragten Vermittler mit einer entsprechenden Erlaubnis gibt es nicht ausreichend viele vermittelbare Angebote bei den geschlossenen Sachinvestments. Eine fast genauso große Gruppe von 40 Prozent hält das Angebot hingegen für ausreichend. 13 Prozent können die Lage nicht beurteilen und 6 Prozent haben nicht geantwortet. Insgesamt wurden beim 9. AfW-Vermittlerbarometer rund 1.000 Vermittler online befragt.

Die Angaben zum Produktmangel beziehen sich dabei nur auf diejenigen Vermittler, die auch eine Lizenz nach Paragraf 34f GewO Nr.2 besitzen und daher den Markt auch beurteilen können. Das ist eine Minderheit – von den rund 1.000 befragten Vermittlern besitzen rund 57 Prozent die Erlaubnis zum 34f. Davon halten 96 Prozent die Kategorie 1 (offene Investmentvermögen), 52 Prozent die Kategorie 2 (geschlossene Investmentvermögen) und 34 Prozent die Kategorie 3 (Vermögensanlagen). Vergleicht man diese Angaben mit den Gesamtzahlen des DIHK, so haben prozentual wesentlich mehr Lizenzinhaber der Kategorien 2 und 3 an der Umfrage teilgenommen.

Geschlossene Sachinvestments vermitteln laut Umfrage nur mehr 22 Prozent der befragten Vermittler. Von den entsprechenden 34f-Lizenzinhabern sind es 62 Prozent. Das bedeutet 38 Prozent könnten sie vermitteln, tun dies aber derzeit nicht. Als Gründe führten diejenigen an erster Stelle an, ihre Kunden hätten vor der Regulierung schlechte Erfahrungen mit Produkten dieser Art gemacht (42 Prozent). 37 Prozent führten eine ganze Reihe sonstiger Gründe auf, dazu gehören etwa „zu wenig guter Produkte am Markt“, „intransparent“, „Teufelszeug“. Und 21 Prozent halten die Sachwertanlagen als rechtlich zu komplex und damit zu beratungsintensiv.

Liegt es am Marktgeschehen oder an den Rahmenbedingungen, dass die geschlossenen Sachinvestments bei vielen Vermittlern einen schweren Stand haben?

„Bei vielen Vermittlern ist noch nicht angekommen, dass sich mit den Änderungen durch Kapitalanlagegesetzbuch, das KAGB, extrem viel zum positiven, im Sinne von Transparenz und Sicherheit bei den Produkten getan hat. Hier gilt es vor allem durch die Produktgeber weiter Aufklärungsarbeit zu betreiben.“ so AfW-Vorstand und Rechtsanwalt Norman Wirth.

Interessanterweise scheinen die Provisionen keine Rolle zu spielen, zumindest ist kein Vermittler bereit, das zuzugeben. Kein Befragter mit passender Lizenz bejahte die Aussage, aufgrund „zu niedriger Provisionen“ zu vermitteln.

Was müsste passieren, damit 34f-Vermittler wieder mehr Vertriebsaktivität in diesem Bereich entfalten? Bei dieser Frage gab es viele Einzelmeinungen. Zusammengefasst wünschen sich Vermittler (in dieser Reihenfolge) mehr Argumentationshilfen über die Änderungen des KAGB, mehr Know-how über die (Weich-)Kosten, mehr Wissen über die Haftungssituation und über die Beratungsdokumentation.

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Eine wichtige Rolle spielt auch die Plausibilitätsprüfung, die vom Vermittler selbst vorzunehmen ist und für die er auch haftet. Würde diese Vorgabe entfallen, könnten sich etliche Vermittler wieder mehr für die geschlossenen Sachwertanlagen erwärmen. Falls die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Plausibilität der Produkte verbindlich garantieren würde, geben 41 Prozent der Lizenzinhaber nach §34f Nr.2 an, sie würden diese Produkte dann auch wieder verstärkt vermitteln. 32 Prozent würden sie weiter wie bisher vermitteln. Weitere 9 Prozent würden dann erst in die Vermittlung einsteigen. Für 15 Prozent würde sich nichts ändern, sie blieben bei ihrer ablehnenden Haltung (3 Prozent gaben keine Antwort).

„Leider ist eine Plausibilitätsprüfung seitens der BaFin in sehr weiter Ferne. Zwar wäre die Staatshaftungsproblematik über eine Versicherungslösung zu klären,  aber grundsätzlich will und kann die BaFin das derzeit nicht leisten.“ so Wirth.

Hintergrund: Für das 9. AfW-Vermittlerbarometer hat der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung im Sommer 2016 über einen Online-Fragebogen 1.700 Vermittler zu den wichtigsten aktuellen Branchenthemen und -entwicklungen befragt. 86 Prozent der Umfrageteilnehmer haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung (Paragraf 34d GewO), 57 Prozent eine Erlaubnis für die Finanzanlagenvermittlung (Paragraf 34f GewO). Jeder zweite (48 Prozent) der befragten Vermittler ist Mitglied im AfW, 13 Prozent gehören einem anderen Verband an.

Besonders engagiert: Die AfW-Fördermitglieder

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