11. Mai 2007 – Erfolge im Bundesrat – Interessen freier Finanzdienstleister noch in letzter Minute gestärkt

Am 11.05.2007 hat der Deutsche Bundesrat das neue Vermittlerrecht endgültig auf den
Weg gebracht. Er hat nach vielen konkurrierenden Änderungsempfehlungen die Verordnung
über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) beschlossen, die
nun parallel zum Gesetz am 22.05.07 in Kraft treten wird.

Dabei gab es Verbesserungen für freie Finanzdienstleister, die auch mit AfWUnterstützung
noch in letzter Minute eingebracht wurden. So hat der AfW intensiv daran
mitgearbeitet, dass der Abschluss „Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen (IHK)“ nun
doch als Sachkundenachweis anerkannt wird, auch wenn der Absolvent vorher keine
kaufmännische Ausbildung absolviert hatte. Diese bereits seit über einem Jahr unumstrittene
Regelung wurde kurzfristig durch die Bundesratsempfehlung vom 26.04.07 infrage
gestellt. Durch einen Änderungsantrag des Landes Baden-Württemberg konnte dieser
Fehler im Interesse vieler freier Finanzdienstleister gerade noch korrigiert werden.

„Wir begrüßen, dass der Fachberater für Finanzdienstleistungen IHK wieder seine Anerkennung
findet. Der kurzfristig eingebrachte Änderungsantrag war in diesem Punkte
wirklich fehlerhaft“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. „Dass der AfW hier so kurzfristig
und erfolgreich konnte, zeigt, wie gut der AfW in der Politik angesehen und verdrahtet
ist.“

Weiter hat der Bundesrat beschlossen, dass Finanzdienstleister die Sachkundeprüfung
bei der IHK ihrer Wahl ablegen können. Eine Begrenzung auf die für den Wohn- oder
Firmensitz zuständige Kammer wurde damit aufgehoben.

Sehr erfreulich ist ebenfalls, dass bei der Vermögensschadenshaftpflicht die so genannte
„Nachhaftungsbegrenzung“ nicht mehr möglich ist. Damit entfällt das Risiko, dass ein
Vermittler nach Ende einer Nachhaftungsfrist persönlich in die Haftung gerät und vor
einem eventuell existentiellen Risiko steht. Der AfW begrüßt diese Veränderung zugunsten
freier Finanzdienstleister ausdrücklich, zumal er sie bereits in seinen ersten Stellungnahmen
zum neuen Vermittlerrecht gefordert hatte (siehe www.afw-verband.de.).

Für die Unterstützung seiner politischen Arbeit in den letzten Tagen bedankt sich der
AfW besonders bei seinem Mitglied Wolfgang Ruch, den Landesregierungen Baden-
Württemberg und Brandenburg, der IHK Frankfurt am Main, IHK Stuttgart sowie IHK
Villingen-Schwenningen sowie dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag,
GOING PUBLIC! Vorstand Ronald Perschke sowie GPC Vorstand und Steuerberater Daniel
Ziska.

Besonders engagiert: Die AfW-Fördermitglieder

4 | 91