27. Oktober 2006 – Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts

Der Deutsche Bundestag hat am 26.10.2006 in zweiter und dritter Lesung die Gesetzesvorlage mit den Änderungen aus dem Abschlussbericht des Wirtschaftsausschusses zur Neuordnung des Versicherungsvermittlerrechts beschlossen. Verabschiedet wurde die vom AfW massiv geforderte Verlängerung der Übergangsfrist auf zwei Jahre.

„Wir begrüßen diese Entscheidung zu Gunsten der freien Finanzdienstleister ausdrücklich und weisen nochmals daraufhin, dass die Übergangsfrist dann am 31.12.2008 auslaufen wird, wenn das Gesetz noch in diesem Jahr verkündet wird“, begrüßt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher die Bundestagsentscheidung. Nur teilweise durchsetzen konnte sich der AfW als Vertreter der freien Finanzdienstleister und Makler in dem Punkt der Ausschließlichkeitsprivilegierung. So setzte sich das Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft (BWV) gemeinsam mit der Versicherungswirtschaft weiter stark für die Interessen der gebundenen Vermittler ein, die weiterhin nicht zwingend die IHKSachkundeprüfung absolvieren müssen.

Dieses Privileg für die gebundenen Vermittler stellt für den AfW immer noch einen nicht akzeptablen Wettbewerbsnachteil für Makler und freie Vermittler dar. Einen Teilerfolg für alle freien Vermittler und Makler hat der AfW durch seine zahlreichen Gespräche mit Politikern und mit seinem Auftritt im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages dennoch erlangt. Die Politik verlangt nun von der Versicherungswirtschaft, dass auch die gebundenen Vermittler, die das volle Produktspektrum vermitteln, auf eine der IHK-Sachkundeprüfung vergleichbare Prüfung hin geschult und intern geprüft werden sollen.

Die Versicherungsaufsicht bzw. die BaFin wird die Einhaltung dieser Forderung kontrollieren. Die SPD beschreibt diese Verschärfung in ihrer zu Protokoll gegebenen Rede im Deutschen Bundestag wie folgt: „Das bedeutet, dass auch der gebundene Vermittler mit einem vollen Produktspektrum über die Sachkundeprüfung oder eine gleichwertige Qualifikation verfügen muss. Zudem hat die Versicherungswirtschaft in der Anhörung vom 18. Oktober 2006 bekräftigt, dass sie sowohl ihre Angestellten als auch die gebundenen Vermittler der Sachkundeprüfung unterwerfen wird. Damit ist ein gleichmäßiges Qualifikationsniveau sichergestellt.

Gleichzeitig kann der gebundene Vermittler mit seinem IHK-Zeugnis problemlos in eine Tätigkeit als ungebundener Vermittler wechseln. Das heißt, die Durchlässigkeit des Systems ist gewährleistet.“ „Durch diese Verschärfung konnte der Wettbewerbsnachteil für Makler und ungebundene Vermittler durch AfW-Aktivitäten deutlich reduziert werden“, ergänzt Rottenbacher. „Laut uns vorliegenden Informationen ist sogar geplant, diese Verschärfung in der nächsten Zeit noch in den §80 VAG aufzunehmen“, so Rottenbacher weiter.

Zum weiteren Zeitplan: Das Inkrafttreten ist von Mitte/Ende März auf Mitte/ Ende Mai verschoben worden, da noch zusätzliche Zeit für die Erstellung des Vermittlerregisters benötigt wird. Der AfW weist darauf hin, dass ab diesem Zeitpunkt die geforderte Vermögensschadenshaftpflicht vorhanden sein muss, sowie die Informations- und Dokumentationspflichten einsetzen. Das Ende der Übergangsfrist ist durch diese Verschiebung nicht berührt.

Besonders engagiert: Die AfW-Fördermitglieder

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