IDD-Verschiebung möglich

17.10.2017

 

IDD: EU-Parlament will Umsetzung in Teilen verschieben

Nach Informationen des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist eine Verschiebung des finalen Umsetzungstermins von Teilen der IDD möglich.

Am 16. Oktober hat der ECON-Ausschuss des Europäischen Parlaments (Ausschuss für Wirtschaft und Währung) über zwei delegierte Rechtsakte zur Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) der Kommission vom 21.09.2017 abgestimmt. Der Ausschuss verabschiedete einen Änderungsantrag, mit dem die Kommission aufgefordert wird, das Inkrafttreten dieser Rechtsakte vom 23. Februar 2018 auf den 1. Oktober 2018 zu ändern.

Inhaltliche Bedenken gegen die Rechtsakte gab es vorerst grundsätzlich nicht. Jedoch wurde der Zeitplan, den die Kommission mit den delegierten Verordnungen vorgab, als problematisch angesehen. Hintergrund dafür ist, dass das Parlament drei Monate Zeit hat, die delegierten Rechtsakte der Kommission vom 21.09.2017 zu prüfen. Das wäre also bis zum 21.12.2017.

AfW-Vorstand und Rechtsanwalt Norman Wirth hierzu: „Auch bei vollständiger Zustimmung – die bei diesem Thema keinesfalls selbstverständlich ist – wäre es für die betroffenen Unternehmen dann bis zum 23.02.2018 zu wenig Zeit, um die technischen und organisatorischen Umstellungen zu bewerkstelligen. Das hat so zu Recht auch der Ausschuss erkannt und moniert.“

Aus dem in Deutschland für die Umsetzung der IDD federführenden Wirtschaftsministerium erhielt der Bundesverband Finanzdienstleistung bereits eine Bestätigung für die vorliegenden Informationen und Interpretationen.

Wirth kommentiert: „Bemerkenswert ist, dass die Brüsseler Politik – beziehungsweise eher die Eurokratie – , nun schon zum zweiten Mal an ihrer selbst aufgebauten Komplexität scheitert und den eigenen Zeitplan nicht einhalten kann. Das war bei der MiFID2-Umsetzung bereits der Fall, nun bei der IDD. “

Inwieweit die Europäische Kommission das Votum des Parlaments akzeptiert und umsetzt bleibt abzuwarten.

 

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